Gruppenradio - Die Sendebedingungen
Auszug aus dem Redaktionsstatut
(Stand: Februar 2016)
III. Anhang zum Redaktionsstatut
2. Sendebedingungen für das Gruppenradio
1. Livesendungen sind nicht möglich.
2a. Die vorproduzierte Sendung muss sieben Tage vor dem Ausstrahlungstermin vorgelegt werden.
2b. Ist die vorproduzierte Sendung hinsichtlich der Sendeverantwortung von Querfunk unbedenklich, kann sie ausgestrahlt werden.
2c. Querfunk behält sich vor, juristische Bedenken gegen eine vorproduzierte Sendung zu haben. In einem solchen Fall entscheidet das Querfunk-Redaktionsplenum über die Ausstrahlung.
3. Der Ausstrahlungstermin wird von den Produzierenden und Querfunk gemeinsam gewählt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ausstrahlungstermin besteht nicht.
4. Wer noch keinen Einführungsworkshop bei Querfunk oder bei einem anderen Freien Radio besucht hat, oder nicht über mindestens vergleichbare Qualifikationen verfügt, darf nur in Begleitung von Querfunk-Sendungsmachenden die Querfunk-Studios nutzen.
5. Hat die vorproduzierte Sendung hinsichtlich technischer Qualität zu große Mängel, kann das Querfunk-Redaktionsplenum eine Überarbeitung verlangen.
6. Gehen mehrere themengleiche vorproduzierte Sendungen ein, kann das Querfunk-Redaktionsplenum eine Auswahl treffen.